Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 13/8293 · S. 11
Zu Artikel 1 (Haushaltsgrundsätzegesetz)
Zu Artikel 1 (Haushaltsgrundsätzegesetz) Zu Nummer 1 (§ 1- Gesetzgebungsauftrag -) Der Gesetzgebungsauftrag ist zwischenzeitlich um- gesetzt. Zu Nummer 2 (§ 6 - Wirtschaftlichkeit und Sparsam- keit, Kosten- und Leistungsrechnung -) Zu Absatz 2 Die in § 6 Abs. 2 bisher geregelten Nutzen-Kosten- Untersuchungen sind ein Unterfall der Wirtschaft- lichkeitsuntersuchungen. Eine Nutzen-Kosten-Unter- suchung (Kosten-Nutzen-Analyse) ist ein Verfahren, bei dem alle positiven und negativen Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft zu berücksichtigen sind. Für Maßnahmen, die nicht zu vernachlässigende ge- samtwirtschaftliche Auswirkungen haben, sind Ko- sten-Nutzen-Analysen weiterhin durchzuführen. Auch bei sonstigen finanzwirksamen Maßnahmen sind an- - gemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durch- zuführen. Nur durch sie kann dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit Rechnung getragen werden. Vor der Durchführung von Maßnahmen mit finanzieller Bedeutung ist deren Zielsetzung zu bestimmen. Während und nach ihrer Durchführung sind diese Maßnahmen auf Zielerreichung, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit zu prüfen (Erfolgskontrolle). Der Umfang einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung richtet sich nach der Bedeutung einer Maßnahme. In Fällen von geringer finanzieller Bedeutung sind Wi rt -schaftlichkeitsuntersuchungeningeeignetereinfa- cher Weise (zum Beispiel Angebotsvergleich) durch- zuführen. Zu Absatz 3 Die Vorschrift regelt die Einführung und Anwendung der Kosten- und Leistungsrechnung in geeigneten Bereichen. Für die Auswahl der Bereiche kommt dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit entscheidende Bedeutung zu. Eine Kosten- und Leistungsrechnung schafft eine in dieser Form bisher nicht vorhandene Transparenz von Kosten und Leistungen. Sie zwingt dazu, die Lei- stungen (Kostenträger, Produkte
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 12.208 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 13/8293, 13. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 34.980–47.188 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.20) +D1D2D3 · Prüfwert 88a0edfcd7ce7586….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP