§ 60
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 166
Nach Gewicht
- LAG Baden-Württemberg, 18.10.2006 – 13 Sa 69/05Zitiert von 2
- LAG Hamm, 15.12.2022 – 18 SaGa 16/22Zitiert von 1
- BAG, 24.02.2021 – 10 AZR 8/19Beginn der Verjährung bei Wettbewerbsverstoß - Auskunfts- und Schadensersatzanspruch - konkurrierendes Handelsgewerbe - grob fahrlässige Unkenntnis - Abgrenzung - zulässige Vorbereitungshandlung - wettbewerbswidrige werbende TätigkeitZitiert von 27
- LAG Niedersachsen, 17.11.2015 – 11 Sa 389/15
- LAG Baden-Württemberg, 28.01.2004 – 2 Sa 76/03
- BAG, 30.05.2018 – 10 AZR 780/16Verstoß gegen vertragliches Wettbewerbsverbot - Schadensersatz - Verjährung - AbtretungZitiert von 10
Zuletzt entschieden
- LAG Niedersachsen, 19.12.2025 – 17 SLa 430/25
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.08.2025 – 5 SLa 128/24
- LAG Schleswig-Holstein, 28.05.2025 – 6 SaGa 5/24
166 Entscheidungen zu § 60 HGB →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 60 HGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/HGB/60#abs-1 (1) Der Handlungsgehilfe darf ohne Einwilligung des Prinzipals weder ein Handelsgewerbe betreiben noch in dem Handelszweige des Prinzipals für eigene oder fremde Rechnung Geschäfte machen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/HGB/60#abs-2 (2) Die Einwilligung zum Betrieb eines Handelsgewerbes gilt als erteilt, wenn dem Prinzipal bei der Anstellung des Gehilfen bekannt ist, daß er das Gewerbe betreibt, und der Prinzipal die Aufgabe des Betriebs nicht ausdrücklich vereinbart.