§ 430 Schadensfeststellungskosten
Stand: 10.06.2019
Bei Verlust oder Beschädigung des Gutes hat der Frachtführer über den nach § 429 zu leistenden Ersatz hinaus die Kosten der Feststellung des Schadens zu tragen.
Wird zitiert von 35 Entscheidungen zu § 430 HGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 02.07.2026 – I ZR 134/25Frachtführerhaftung im Falle der Beschädigung des vom Absender geleasten Aufliegers
- BGH, 11.09.2008 – I ZR 118/06Transportrecht: Berücksichtigung von Mitverschulden des Versenders bei fehlendem Hinweis auf ungewöhnlich hohen Schaden; Ersatzfähigkeit von Ermittlungskosten nach § 430 HGB Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 18
- BGH, 27.10.2022 – I ZR 139/21Beförderungsvertrag mit Geltung der ADSp 2017: Höchstbetrag der Haftung des Spediteurs für Beschädigungen des Transportguts bei grenzüberschreitenden multimodalen Beförderungen unter Einschluss einer Seestrecke und unbekanntem Schadensort
- OLG Brandenburg, 29.05.2019 – 7 U 142/13
- BGH, 27.02.2003 – I ZR 145/00Zitiert von 5
- BGH, 13.10.2022 – I ZR 151/21Haftung des Hauptfrachtführers bei Verlust des TransportgutsZitiert von 5
Zuletzt entschieden
- OLG Hamm, 12.06.2025 – 18 U 60/24
- OLG Hamburg, 06.06.2024 – 6 U 70/23
- BGH, 24.03.2022 – I ZR 52/21Anerkennung einer in einem Mitgliedstaat getroffenen gerichtlichen Entscheidung zur Errichtung eines schifffahrtsrechtlichen HaftungsbeschränkungsfondsZitiert von 8
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 430 HGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
-
20.02.2019 Ausfertigung
§ 430 geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 20. Februar 2019 (BGBl. I 196)
BGBl. 2019 I S. 196
BGBl. 2019 I S. 196 Gesetzgebungsmaterialien
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.