Gesetze / Handelsgesetzbuch

HGB

§ 426 Haftungsausschluß

Stand: 10.06.2019

Bund45 Entscheidungen

Der Frachtführer ist von der Haftung befreit, soweit der Verlust, die Beschädigung oder die Überschreitung der Lieferfrist auf Umständen beruht, die der Frachtführer auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen er nicht abwenden konnte.

§ 425 § 427