§ 338 Vorschriften zum Anhang
Stand: 14.10.2023
Wird zitiert von 10
Nach Gewicht
- BFH, 21.10.1992 – X R 99/88Zitiert von 22
- BFH, 21.02.1991 – IV R 35/89Zitiert von 14
- BGH, 14.06.2016 – II ZB 11/15Kommanditgesellschaft: Umfang des Informationsrechts eines Kommanditisten bei Vorliegen eines wichtigen Grundes
- BGH, 14.06.2016 – II ZB 10/15GmbH & Co. KG: Reichweite des Informationsanspruchs des Kommanditisten im Zusammenhang mit dem JahresabschlussZitiert von 4
- BFH, 06.07.1995 – IV R 79/94Zitiert von 13
- BFH, 08.03.1984 – I R 31/80Zitiert von 12
Zuletzt entschieden
- OLG Bremen, 09.12.2022 – 4 U 20/21
- OLG Köln, 26.11.1993 – 19 U 93/93Zitiert von 1
- BFH, 07.12.1983 – I R 144/79Zitiert von 2
10 Entscheidungen zu § 338 HGB →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 338 HGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/HGB/338#abs-1 (1) Im Anhang sind auch Angaben zu machen über die Zahl der im Laufe des Geschäftsjahrs eingetretenen oder ausgeschiedenen sowie die Zahl der am Schluß des Geschäftsjahrs der Genossenschaft angehörenden Mitglieder. Ferner sind der Gesamtbetrag, um welchen in diesem Jahr die Geschäftsguthaben sowie die Haftsummen der Mitglieder sich vermehrt oder vermindert haben, und der Betrag der Haftsummen anzugeben, für welche am Jahresschluß alle Mitglieder zusammen aufzukommen haben.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/HGB/338#abs-2 (2) Im Anhang sind ferner anzugeben:
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/HGB/338#abs-3 (3) An Stelle der in § 285 Nr. 9 vorgeschriebenen Angaben über die an Mitglieder von Organen geleisteten Bezüge, Vorschüsse und Kredite sind lediglich die Forderungen anzugeben, die der Genossenschaft gegen Mitglieder des Vorstands oder Aufsichtsrats zustehen. Die Beträge dieser Forderungen können für jedes Organ in einer Summe zusammengefaßt werden.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/HGB/338#abs-4 (4) Kleinstgenossenschaften brauchen den Jahresabschluss nicht um einen Anhang zu erweitern, wenn sie unter der Bilanz angeben: