§ 269 (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 18
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- OLG Düsseldorf, 04.03.2010 – I-6 U 49/09
- LG Duisburg, 11.11.2011 – 10 O 65/11
- BFH, 29.06.2011 – X B 59/10Ansparrücklage bei Existenzgründern - Keine Divergenz bei Abweichung von einem bereits aufgehobenen anderen FG-UrteilZitiert von 3
- OLG Köln, 06.03.2001 – 15 U 58/94Zitiert von 1
- BFH, 15.09.2010 – X R 22/08Ansparrücklage: Voraussetzungen für das Vorliegen einer wesentlichen Betriebserweiterung, Konkretisierung der geplanten Investition, Annahme eines selbständigen Gewerbebetriebs, Betreiben einer Fotovoltaikanlage und eines Elektroinstallationsunternehmens als einheitlicher GewerbebetriebZitiert von 5
- BFH, 15.09.2010 – X R 21/08Ansparrücklage: Voraussetzungen für das Vorliegen einer wesentlichen Betriebserweiterung, Konkretisierung der geplanten Investition, Annahme eines selbständigen Gewerbebetriebs, Betreiben einer Fotovoltaikanlage und eines Elektroinstallationsunternehmens als einheitlicher GewerbebetriebZitiert von 26
Zuletzt entschieden
- OLG Köln, 05.07.2017 – 16 U 138/15Zitiert von 1
- FG Rheinland-Pfalz, 20.08.2015 – 4 K 1297/14
- BGH, 24.04.2014 – III ZR 156/13Haftung des Wirtschaftsprüfers gegenüber Kapitalanleger: Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter; fehlerhafte Testierung der Gewinnprognosen in einem Wertpapierprospekt; VerjährungsfristbeginnZitiert von 32
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 269 HGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für § 269 HGB liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.