Gesetze / Gerichtsvollzieherkostengesetz
GvKostG§ 16 Verteilung der Verwertungskosten
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 3
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
- LG Aachen, 20.03.2024 – 5 T 9/24
- LG Aachen, 06.02.2024 – 5 T 70/23Zitiert von 1
- OLG Hamm, 12.04.2024 – 25 W 46/24Zitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Reicht der Erlös einer Verwertung nicht aus, um die in § 15 Abs. 1 bezeichneten Kosten zu decken, oder wird ein Erlös nicht erzielt, sind diese Kosten im Verhältnis der Forderungen zu verteilen.