§ 12 Dingliche Haftung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 39
Nach Gewicht
- VG Wiesbaden, 14.11.2022 – 1 K 2154/18.WI
- BGH, 18.02.2010 – IX ZR 101/09Freihändige Veräußerung eines Grundstücks durch den Insolvenzverwalter: Abgesonderte Befriedigung der Gemeinde als Inhaberin einer öffentlichen Last wegen ihrer GrundsteuerforderungZitiert von 9
- VG Schleswig, 15.11.2023 – 4 A 1/22Zitiert von 1
- BGH, 12.03.2015 – V ZB 41/14Vorabentscheidungsersuchen zur Auslegung der EG-Insolvenzverordnung: Erstreckung des Begriffs des dinglichen Rechts auf GrundsteuerforderungenZitiert von 1
- VG Schleswig, 25.09.2019 – 4 A 605/17Zitiert von 1
- OVG Niedersachsen, 03.04.2017 – 9 LC 31/16Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 03.12.2025 – 9 C 4.24
- OVG Sachsen-Anhalt, 19.11.2024 – 4 L 254/23Zitiert von 2
- LG Neuruppin, 14.06.2023 – 5 O 242/16Zitiert von 2
39 Entscheidungen zu § 12 GrStG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 12 GrStG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Grundsteuer ruht auf dem Steuergegenstand als öffentliche Last.