Gesetze / Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
GmbHG§ 21 Kaduzierung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 24
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BGH, 27.09.2016 – II ZR 299/15GmbH-Recht: Formale Anforderungen einer erneuten Aufforderung zur Zahlung der EinlageZitiert von 25
- BGH, 18.09.2018 – II ZR 312/16GmbH: Ausfallhaftung der Mitgesellschafter für Ansprüche aus Unterbilanzierung und auf Leistung noch offener Einlagen; Begriff der übrigen Gesellschafter; Haftung des Zwischenerwerbers; Verjährung der AusfallhaftungZitiert von 12
- OLG Brandenburg, 09.09.2020 – 4 U 30/20
- BGH, 19.05.2015 – II ZR 291/14GmbH: Haftung eines ausgeschiedenen Gesellschafters für den Fehlbetrag aus der Nichtzahlung einer später fällig gewordenen und nicht erfüllten Stammeinlage auf den zwischenzeitlich kaduzierten Geschäftsanteil eines MitgesellschaftersZitiert von 1
- OLG Zweibrücken, 23.02.2006 – 4 U 20/05
- BGH, 09.01.2024 – II ZR 65/23GmbH: Verjährung des Anspruchs der Gesellschaft auf Leistung der Einlage vor Beginn des Kaduzierungsverfahrens; Ausfallhaftung bei verjährter Einlageforderung
Zuletzt entschieden
- KG, 30.03.2023 – 27 U 192/22
- ArbG Gera, 03.11.2021 – 7 Ca 233/20
- OLG Brandenburg, 18.08.2021 – 6 U 159/18Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 21 GmbHG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GmbHG/21#abs-1 (1) Im Fall verzögerter Einzahlung kann an den säumigen Gesellschafter eine erneute Aufforderung zur Zahlung binnen einer zu bestimmenden Nachfrist unter Androhung seines Ausschlusses mit dem Geschäftsanteil, auf welchen die Zahlung zu erfolgen hat, erlassen werden. Die Aufforderung erfolgt mittels eingeschriebenen Briefes. Die Nachfrist muß mindestens einen Monat betragen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GmbHG/21#abs-2 (2) Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist der säumige Gesellschafter seines Geschäftsanteils und der geleisteten Teilzahlungen zugunsten der Gesellschaft verlustig zu erklären. Die Erklärung erfolgt mittels eingeschriebenen Briefes.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/GmbHG/21#abs-3 (3) Wegen des Ausfalls, welchen die Gesellschaft an dem rückständigen Betrag oder den später auf den Geschäftsanteil eingeforderten Beträgen der Stammeinlage erleidet, bleibt ihr der ausgeschlossene Gesellschafter verhaftet.