§ 33 (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
Für § 33 GewO liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.
Wird zitiert von 16 Entscheidungen zu § 33 GewO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 19.09.2018 – 8 C 16/17Keine Modifikation von Widerrufsgründen bei analoger Anwendung des § 49 Abs. 2 VwVfG auf rechtswidrige VerwaltungsakteZitiert von 68
- BVerfG, 01.04.1971 – 1 BvL 22/67Pauschsteuer für Gewinnspielgeräte (Nordrhein-Westfalen)Zitiert von 130
- VG Magdeburg, 05.03.2024 – 3 B 10/24 MD
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.05.2023 – 5 Sa 160/22Zitiert von 4
- VG Magdeburg, 02.09.2022 – 3 B 206/22 MDZitiert von 1
- VG Saarland Saarlouis, 21.09.2020 – 1 K 949/19Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- VG Magdeburg, 17.09.2013 – 3 B 139/13
- VG Magdeburg, 15.04.2013 – 3 B 89/13
- OVG NRW, 15.11.2010 – 4 B 733/10Glücksspielrecht: Erfolglosigkeit der Beschwerde gegen die Untersagung von Sportwettenvermittlung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 62
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 33 GewO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.