Gesetze / Genossenschaftsgesetz
GenG§ 99 (weggefallen)
Stand: 01.01.2021
Wird zitiert von 12
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BGH, 26.10.2000 – IX ZR 289/99Zitiert von 6
- LG Wiesbaden, 06.03.2019 – 5 O 234/17Zitiert von 1
- BGH, 01.02.2010 – II ZR 209/08Zurückverweisung wegen eines schweren Verfahrensmangels durch das Berufungsgericht; Insolvenzverschleppungshaftung gegenüber GenossenschaftsmitgliedernZitiert von 28
- BGH, 12.02.2007 – II ZR 308/05Genossenschaftsrecht: Fristlose Kündigung des Anstellungsvertrags eines Vorstandsmitglieds; Darlegungslast für das Nichtvorliegen einer Überschuldung KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 22
- BGH, 12.02.2007 – II ZR 309/05Zitiert von 1
- BGH, 05.03.2009 – IX ZB 141/08Zitiert von 8
Zuletzt entschieden
- LG Düsseldorf, 18.12.2025 – 9 O 339/23
- OLG Düsseldorf, 23.04.2009 – I-6 U 66/08
- OLG Düsseldorf, 23.04.2009 – I-6 U 65/08
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 99 GenG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für § 99 GenG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.