Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 823 Schadensersatzpflicht
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/823#abs-1 (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/823#abs-2 (2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.
Wird zitiert von 16.659 Entscheidungen zu § 823 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 26.06.2023 – VIa ZR 335/21Schadensersatzanspruch gegen Fahrzeughersteller bei Kauf eines Fahrzeugs mit unzulässiger AbschalteinrichtungZitiert von 1.658
- OLG Karlsruhe, 13.12.2023 – 6 U 233/21Abgasskandal: Voraussetzungen der Verwirklichung des Tatbestands der Sittenwidrigkeit beim Einsatz eines Thermofensters Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 25
- OLG Karlsruhe, 13.12.2023 – 6 U 198/20Abgasskandal: Darlegungs- und Beweislast des Fahrzeugkäufers für das Bewusstsein der Unzulässigkeit eines Thermofensters; Differenzschaden wegen unzulässiger Abschalteinrichtung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 59
- OLG Rostock, 20.12.2024 – 8 U 7/22
- LG Duisburg, 21.02.2025 – 1 O 249/19
- OLG Karlsruhe, 24.01.2024 – 6 U 10/21Abgasmanipulation: Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs des Erwerbers wegen des Einbaus eines Thermofensters in ein Dieselkraftfahrzeug Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 26
Zuletzt entschieden
- BGH, 29.09.2026 – VI ZR 402/24Persönlichkeitsrecht: Kein Anspruch auf Geldentschädigung wegen der Anfertigung und Weitergabe von Bildaufnahmen einer prominenten Person durch einen Pressefotografen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BayObLG, 18.09.2026 – 101 VA 135/26 eAkteneinsicht in die Betreuungsakte: Berechtigtes Interesse eines Miterben bei Verdacht von Pflichtverletzungen des Betreuers Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 17.09.2026 – I ZR 289/25DSGVO: EuGH-Vorlage zur Reichweite der Haushaltsausnahme bei Videoüberwachung und zur Auswirkung von Informationspflichten auf die Rechtmäßigkeit Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 823 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.