Gesetze / Gerichtsverfassungsgesetz
GVG§ 23c
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 12
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Nach Gewicht
- BVerfG, 28.02.1980 – 1 BvL 17/77, 1 BvL 7/78, 1 BvL 9/78, 1 BvL 14/78, 1 BvL 15/78, 1 BvL 16/78, 1 BvL 37/78, 1 BvL 64/78, 1 BvL 74/78, 1 BvL 78/78, 1 BvL 100/78, 1 BvL 5/79, 1 BvL 16/79, 1 BvR 807/78Versorgungsausgleich zwischen geschiedenen Ehegatten - auch bei "Altehen" - als Bestimmung von Inhalt und Schranken des EigentumsZitiert von 136
- BVerfG, 21.12.1977 – 1 BvR 820/76, 1 BvR 1033/76Inkrafttreten und Übergangsvorschriften des 1. Ehereformgesetzes (neues Unterhaltsrecht; Versorgungsausgleich)Zitiert von 3
- BGH, 13.01.2016 – XII ZB 101/13Vergütungsfestsetzung für den Betreuer: Dauer einer vorläufigen Betreuerbestellung; Einwand der unzulässigen Rechtsausübung bei fehlender Mitteilung über die das Ende der Betreuung begründenden UmständeZitiert von 1
- BGH, 12.11.2015 – V ZB 36/15Berufung in Wohnungseigentumssachen: Voraussetzungen der ZuständigkeitskonzentrationZitiert von 9
- BGH, 07.08.2013 – XII ZB 233/13Betreuervergütung: Pauschalvergütung bei Betreuerbestellung für einen bestimmten Aufgabenkreis; Ende des maßgeblichen Zeitraums nach Abschluss der Aufgabe oder nach gerichtlicher Aufhebung der BetreuungZitiert von 2
- BGH, 11.04.2012 – XII ZB 459/10Betreuervergütung: Berücksichtigung von Gegenansprüchen wegen Schlechterfüllung des Betreueramts im VergütungsfestsetzungsverfahrenZitiert von 25
Zuletzt entschieden
- AG Rüdesheim am Rhein, 05.07.2024 – 4 XIV 135/23
- OVG Saarland, 21.02.2020 – 2 E 340/19Zitiert von 4
- OVG Saarland, 06.02.2020 – 2 E 339/19
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 23c GVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GVG/23c#abs-1 (1) Bei den Amtsgerichten werden Abteilungen für Betreuungssachen, Unterbringungssachen und betreuungsgerichtliche Zuweisungssachen (Betreuungsgerichte) gebildet.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GVG/23c#abs-2 (2) Die Betreuungsgerichte werden mit Betreuungsrichtern besetzt. Ein Richter auf Probe darf im ersten Jahr nach seiner Ernennung Geschäfte des Betreuungsrichters nicht wahrnehmen.