Gesetze / Gerichtsverfassungsgesetz
GVG§ 134 (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 4
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- BGH, 22.12.2000 – 3 StR 378/00Jugendstrafrecht: Verwerfung der sofortigen Beschwerde gegen die Auferlegung notwendiger Auslagen der Nebenkläger auf einen Heranwachsenden KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 25.01.1962 – 1 StR 392/61
- BVerfG, 10.06.1958 – 2 BvF 1/56Erst- und einziginstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts (§ 9 Abs. 1 RHilfeG)Zitiert von 1
- OLG Köln, 02.08.2012 – 2 Ws 523/12Zitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für § 134 GVG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.