Gesetze / Gerichtsverfassungsgesetz
GVG§ 134a (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 2
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- BGH, 22.01.1971 – 3 StR 3/70 IIZitiert von 2
- BGH, 04.10.1956 – 4 StR 294/56Zitiert von 2
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für § 134a GVG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.