Gesetze / Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz
GVFG§ 1 Finanzhilfen des Bundes
Stand: 10.06.2019
Der Bund gewährt den Ländern Finanzhilfen für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden.
Wird zitiert von 6 Entscheidungen zu § 1 GVFG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BVerwG, 25.04.2012 – 8 C 18/11Zum Anspruch einer Gemeinde nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz; richtlinienwidrige Förderung ist nicht zwingend rechtswidrigZitiert von 247
- VG München, 12.05.2021 – M 31 K 15.2119Kommunaler Straßenbau: Voraussetzungen einer nachträglichen Kürzung bewilligter Zuwendungen wegen geänderter Bewertung der Zuwendungsfähigkeit Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 20
- VG Frankfurt (Oder), 14.01.2020 – 3 K 1195/14Zitiert von 1
- OVG Rheinland-Pfalz, 20.05.2015 – 10 A 10680/14Zitiert von 1
- VGH Hessen, 18.10.2011 – 7 A 438/10.ZZitiert von 3
- VGH Hessen, 07.12.2010 – 11 A 2758/09Zitiert von 5
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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25.02.1992 Ausfertigung
§ 1 geändert und eingefügt durch Artikel 29 des Gesetzes vom 25. Februar 1992 (BGBl. I 297)
BGBl. 1992 I S. 297
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24.06.1991 Ausfertigung
§ 1 eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Juni 1991 (BGBl. I 1314)
BGBl. 1991 I S. 1314
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