Gesetze / Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz
GVFG§ 1 Finanzhilfen des Bundes
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 6
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- BVerwG, 25.04.2012 – 8 C 18/11Zum Anspruch einer Gemeinde nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz; richtlinienwidrige Förderung ist nicht zwingend rechtswidrigZitiert von 224
- VG München, 12.05.2021 – M 31 K 15.2119Zitiert von 20
- VG Frankfurt (Oder), 14.01.2020 – 3 K 1195/14Zitiert von 1
- OVG Rheinland-Pfalz, 20.05.2015 – 10 A 10680/14Zitiert von 1
- VGH Hessen, 18.10.2011 – 7 A 438/10.ZZitiert von 3
- VGH Hessen, 07.12.2010 – 11 A 2758/09Zitiert von 3
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Der Bund gewährt den Ländern Finanzhilfen für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden.