Gesetze / GRCh

GRCh

Art 48 Unschuldsvermutung und Verteidigungsrechte

Stand: 22.07.2026

9 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GRCh/48#abs-1 (1) Jeder Angeklagte gilt bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis seiner Schuld als unschuldig.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GRCh/48#abs-2 (2) Jedem Angeklagten wird die Achtung der Verteidigungsrechte gewährleistet.

Art 47 Art 49