Art 2 Recht auf Leben
Stand: 22.07.2026
Wird zitiert von 4
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- VGH Baden-Württemberg, 10.11.2014 – A 11 S 1778/14Anforderungen an die Annahme systemischer Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen in Bulgarien KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 157
- BVerwG, 04.09.2012 – 10 C 13/11Asylantrag; Sicherheit vor Verfolgung; Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft; Subsidiarität des FlüchtlingsschutzesZitiert von 69
- VG Stuttgart, 05.03.2025 – 11 K 2389/23Zitiert von 1
- OVG Hamburg, 29.11.2019 – 1 E 23/18Verpflichtung zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans bei Überschreitung des Immissionsgrenzwerts für Stickstoffdioxid KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 46
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GRCh/2#abs-1 (1) Jeder Mensch hat das Recht auf Leben.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GRCh/2#abs-2 (2) Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden.