Gesetze / GRCh

GRCh

Art 14 Recht auf Bildung

Stand: 22.07.2026

6 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GRCh/14#abs-1 (1) Jede Person hat das Recht auf Bildung sowie auf Zugang zur beruflichen Ausbildung und Weiterbildung.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GRCh/14#abs-2 (2) Dieses Recht umfasst die Möglichkeit, unentgeltlich am Pflichtschulunterricht teilzunehmen.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/GRCh/14#abs-3 (3) Die Freiheit zur Gründung von Lehranstalten unter Achtung der demokratischen Grundsätze sowie das Recht der Eltern, die Erziehung und den Unterricht ihrer Kinder entsprechend ihren eigenen religiösen, weltanschaulichen und erzieherischen Überzeugungen sicherzustellen, werden nach den einzelstaatlichen Gesetzen geachtet, welche ihre Ausübung regeln.

Art 13 Art 15