Gesetze / Gerichts- und Notarkostengesetz
GNotKG§ 85 Notarielle Verfahren
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GNotKG/85?asof=2019-06-10#abs-1 (1) Notarielle Verfahren im Sinne dieses Gesetzes sind das Beurkundungsverfahren (Teil 2 Hauptabschnitt 1 des Kostenverzeichnisses) und die sonstigen notariellen Verfahren (Teil 2 Hauptabschnitt 3 des Kostenverzeichnisses).
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GNotKG/85?asof=2019-06-10#abs-2 (2) Das Beurkundungsverfahren im Sinne dieses Gesetzes ist auf die Errichtung einer Niederschrift (§§ 8 und 36 des Beurkundungsgesetzes) gerichtet.
Änderungsverlauf
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05.07.2021 Ausfertigung
§ 85 eingefügt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 5. Juli 2021 (BGBl. I 3338)
BGBl. 2021 I S. 3338
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17.12.2018 Ausfertigung
§ 85 geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 17. Dezember 2018 (BGBl. I 2573)
BGBl. 2018 I S. 2573
BGBl. 2018 I S. 2573 Gesetzgebungsmaterialien
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