Gesetze / Verordnung über die Vorbereitungsdienste für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes
GKrimDVDV§ 13 Durchführungsort
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GKrimDVDV%202020/13?asof=2023-01-03#abs-1 (1) Die Fachstudien I werden als gemeinsames fachbereichsübergreifendes Grundstudium am Zentralbereich der Hochschule in Brühl durchgeführt. Die Fachstudien II und III sowie die Bachelorarbeit werden am Fachbereich Kriminalpolizei in Wiesbaden durchgeführt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GKrimDVDV%202020/13?asof=2023-01-03#abs-2 (2) Die praxisintegrierenden Studienzeiten I werden bei einer Kriminalpolizeidienststelle einer Landespolizei durchgeführt. Die praxisintegrierenden Studienzeiten II werden beim Bundeskriminalamt durchgeführt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/GKrimDVDV%202020/13?asof=2023-01-03#abs-3 (3) Bis zum 31. Dezember 2024 können für alle Lehrveranstaltungen digitale Lehrformate genutzt werden.
Änderungsverlauf
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01.01.2025 in Kraft
§ 13 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Januar 2025 (BGBl. I Nr. 18 66)
BGBl. 2025 I Nr. 18
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15.12.2022 Ausfertigung
§ 13 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Dezember 2022 (BGBl. I 2862)
BGBl. 2022 I S. 2862
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01.04.2022 in Kraft
§ 13 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Juli 2023 (BGBl. I Nr. 177)
BGBl. 2023 I Nr. 177
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22.07.2021 Ausfertigung
§ 13 eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2021 (BGBl. I 3552)
BGBl. 2021 I S. 3552
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.