Gesetze / Verordnung über die Vorbereitungsdienste für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes

GKrimDVDV

§ 13 Durchführungsort

Bund5 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GKrimDVDV%202020/13?asof=2023-01-03#abs-1 (1) Die Fachstudien I werden als gemeinsames fachbereichsübergreifendes Grundstudium am Zentralbereich der Hochschule in Brühl durchgeführt. Die Fachstudien II und III sowie die Bachelorarbeit werden am Fachbereich Kriminalpolizei in Wiesbaden durchgeführt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GKrimDVDV%202020/13?asof=2023-01-03#abs-2 (2) Die praxisintegrierenden Studienzeiten I werden bei einer Kriminalpolizeidienststelle einer Landespolizei durchgeführt. Die praxisintegrierenden Studienzeiten II werden beim Bundeskriminalamt durchgeführt.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/GKrimDVDV%202020/13?asof=2023-01-03#abs-3 (3) Bis zum 31. Dezember 2024 können für alle Lehrveranstaltungen digitale Lehrformate genutzt werden.

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