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§ 13 GKrimDVDV 2020 — Durchführungsort

Verordnung über die Vorbereitungsdienste für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes

Historische Fassung: Stand 03.01.2023 bis 08.07.2023. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(1) Die Fachstudien I werden als gemeinsames fachbereichsübergreifendes Grundstudium am Zentralbereich der Hochschule in Brühl durchgeführt. Die Fachstudien II und III sowie die Bachelorarbeit werden am Fachbereich Kriminalpolizei in Wiesbaden durchgeführt.

(2) Die praxisintegrierenden Studienzeiten I werden bei einer Kriminalpolizeidienststelle einer Landespolizei durchgeführt. Die praxisintegrierenden Studienzeiten II werden beim Bundeskriminalamt durchgeführt.

(3) Bis zum 31. Dezember 2024 können für alle Lehrveranstaltungen digitale Lehrformate genutzt werden.