Gesetze / Verordnung über die Vorbereitungsdienste für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes
GKrimDVDV§ 12 Verteilung und Inhalt der Module
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GKrimDVDV%202020/12?asof=2021-08-24#abs-1 (1) Die Module des Studiums verteilen sich wie folgt auf die Studienabschnitte:
| Fachstudien I | Modul 1 | Staatsrechtliche und politische Grundlagen des Verwaltungshandelns |
| Modul 2 | Rechtliche Grundlagen des Verwaltungshandelns, soweit nicht in Modul 4 | |
| Modul 3 | Ökonomische Grundlagen des Verwaltungshandelns | |
| Modul 4 | Sozialwissenschaftliche und dienstrechtliche Grundlagen des Verwaltungshandelns | |
| Fachstudien II | Modul 5 | Maßnahmen der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr, Teil 1: Grundlagen zu den Aufgaben, zur Organisation und zum Handeln der Polizei |
| Modul 6 | Grundlagen zu Kriminalität und Strafbarkeit, Massen- und Straßenkriminalität und besonderen Tätergruppen | |
| Modul 7 | Maßnahmen der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr, Teil 2: Allgemeine und besondere Formen der Gewaltkriminalität | |
| Praxisinte- grierende Studienzeiten I | Modul 8 | Polizeiliche Aufgabenerfüllung in der Praxis – Landespolizei |
| Fachstudien III | Modul 9 | Das Bundeskriminalamt im nationalen, europäischen und internationalen Kontext: Zuständigkeiten, Zentralstellentätigkeit und Zusammenarbeit auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene |
| Modul 10 | Maßnahmen der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr, Teil 3: Polizeiliche Informationserhebung und Informationsverwendung sowie Phänomen Cybercrime | |
| Modul 11 | Schwere Kriminalität, organisierte Kriminalität sowie Wirtschafts- und Finanzkriminalität | |
| Modul 12 | Politisch motivierte Kriminalität | |
| Praxisinte- grierende Studienzeiten II | Modul 13 | Polizeiliche Aufgabenerfüllung in der Praxis – Bundeskriminalamt |
| Bachelorarbeit | Modul 14 | Thesis der Bachelorarbeit |
Permalink zu Abs. 1arecht.nulegal.eu/gesetze/GKrimDVDV%202020/12?asof=2021-08-24#abs-1a (1a) Die Hochschule kann festlegen, dass bis zum 31. Dezember 2022 Lehrveranstaltungen eines Moduls oder Teile von Lehrveranstaltungen eines Moduls in einen anderen Studienabschnitt verschoben werden. In den Studienabschnitt „Bachelorarbeit“ dürfen jedoch keine Lehrveranstaltungen verschoben werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GKrimDVDV%202020/12?asof=2021-08-24#abs-2 (2) Die Einzelheiten der Studieninhalte und des Studienverlaufs legt die Hochschule in einem Modulhandbuch fest. Das Modulhandbuch wird auf der Website des Bundeskriminalamts veröffentlicht.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/GKrimDVDV%202020/12?asof=2021-08-24#abs-3 (3) Die Module 1 bis 14 sind interdisziplinär auszurichten.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/GKrimDVDV%202020/12?asof=2021-08-24#abs-4 (4) Der Inhalt der Module 1 bis 14 richtet sich nach dem Modulhandbuch „Kriminalvollzugsdienst im Bundeskriminalamt“. Der Inhalt der Module 1 bis 4 entspricht dem Inhalt des gemeinsamen fachbereichsübergreifenden Grundstudiums der Hochschule.
Änderungsverlauf
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15.12.2022 Ausfertigung
§ 12 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Dezember 2022 (BGBl. I 2862)
BGBl. 2022 I S. 2862
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01.04.2022 in Kraft
§ 12 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Juli 2023 (BGBl. I Nr. 177)
BGBl. 2023 I Nr. 177
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22.07.2021 Ausfertigung
§ 12 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2021 (BGBl. I 3552)
BGBl. 2021 I S. 3552
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.