Gesetze / Verordnung über die Vorbereitungsdienste für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes

GKrimDVDV

§ 12 Verteilung und Inhalt der Module

Bund4 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GKrimDVDV%202020/12?asof=2020-12-17#abs-1 (1) Die Module des Studiums verteilen sich wie folgt auf die Studienabschnitte:

Fachstudien IModul 1Staatsrechtliche und
politische Grundlagen
des Verwaltungshandelns
Modul 2Rechtliche Grundlagen des Verwaltungshandelns, soweit nicht in Modul 4
Modul 3Ökonomische Grundlagen des Verwaltungshandelns
Modul 4Sozialwissenschaftliche und dienstrechtliche Grundlagen des Verwaltungshandelns
Fachstudien IIModul 5Maßnahmen der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr,
Teil 1: Grundlagen zu den Aufgaben, zur Organisation und zum Handeln der Polizei
Modul 6Grundlagen zu Kriminalität und Strafbarkeit, Massen- und Straßenkriminalität und besonderen Tätergruppen
Modul 7Maßnahmen der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr,
Teil 2: Allgemeine und besondere Formen der Gewaltkriminalität
Praxisinte-
grierende
Studienzeiten I
Modul 8Polizeiliche Aufgabenerfüllung in der Praxis – Landespolizei
Fachstudien IIIModul 9Das Bundeskriminalamt im nationalen, europäischen und internationalen Kontext: Zuständigkeiten, Zentralstellentätigkeit und Zusammenarbeit auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene
Modul 10Maßnahmen der Strafverfolgung und der
Gefahrenabwehr,
Teil 3: Polizeiliche Informationserhebung und
Informationsverwendung sowie Phänomen
Cybercrime
Modul 11Schwere Kriminalität,
organisierte Kriminalität sowie Wirtschafts- und Finanzkriminalität
Modul 12Politisch motivierte
Kriminalität
Praxisinte-
grierende
Studienzeiten II
Modul 13Polizeiliche Aufgabenerfüllung in der Praxis – Bundeskriminalamt
BachelorarbeitModul 14Thesis der Bachelorarbeit

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GKrimDVDV%202020/12?asof=2020-12-17#abs-2 (2) Die Einzelheiten der Studieninhalte und des Studienverlaufs legt die Hochschule in einem Modulhandbuch fest. Das Modulhandbuch wird auf der Website des Bundeskriminalamts veröffentlicht.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/GKrimDVDV%202020/12?asof=2020-12-17#abs-3 (3) Die Module 1 bis 14 sind interdisziplinär auszurichten.

Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/GKrimDVDV%202020/12?asof=2020-12-17#abs-4 (4) Der Inhalt der Module 1 bis 14 richtet sich nach dem Modulhandbuch „Kriminalvollzugsdienst im Bundeskriminalamt“. Der Inhalt der Module 1 bis 4 entspricht dem Inhalt des gemeinsamen fachbereichsübergreifenden Grundstudiums der Hochschule.

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