Gesetze / Verordnung über die Vorbereitungsdienste für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes
GKrimDVDV§ 6h Gesamtergebnis und Wiederholungsmöglichkeit
Stand: 08.07.2023
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GKrimDVDV%202020/6h#abs-1 (1) Für jede Bewerberin und jeden Bewerber, die oder der alle drei Teile des Auswahlverfahrens bestanden hat, ermittelt die Auswahlkommission das Gesamtergebnis des Auswahlverfahrens. Das Gesamtergebnis ist die Summe der Ergebnisse der drei Teile des Auswahlverfahrens.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GKrimDVDV%202020/6h#abs-2 (2) Wer einen Teil des Auswahlverfahrens nicht bestanden hat, kann ein weiteres Mal an einem Auswahlverfahren nach § 6 teilnehmen. Bei der Wiederholung ist das gesamte Auswahlverfahren erneut zu durchlaufen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/GKrimDVDV%202020/6h#abs-3 (3) Den Bewerberinnen und Bewerbern wird elektronisch mitgeteilt, ob ihre Teilnahme am Auswahlverfahren erfolgreich war und ob sie aufgrund der erfolgreichen Teilnahme eingestellt werden. Kann keine Einstellung erfolgen, ist die Mitteilung zu begründen. Die Bewerbungsunterlagen sind der Bewerberin oder dem Bewerber auf seine Kosten zurückzusenden, wenn sie oder er die Rücksendung verlangt; ansonsten sind sie zu vernichten. Elektronisch eingesandte Bewerbungsunterlagen sind endgültig zu löschen.
Änderungsverlauf
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01.04.2022 in Kraft
§ 6h geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Juli 2023 (BGBl. I Nr. 177)
BGBl. 2023 I Nr. 177
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.