Gesetze / Gerichtskostengesetz
GKG§ 5a Elektronische Akte, elektronisches Dokument
Stand: 10.06.2019
In Verfahren nach diesem Gesetz sind die verfahrensrechtlichen Vorschriften über die elektronische Akte und über das elektronische Dokument anzuwenden, die für das dem kostenrechtlichen Verfahren zugrunde liegende Verfahren gelten.
Wird zitiert von 17 Entscheidungen zu § 5a GKG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Frankfurt am Main, 16.08.2024 – 2 W 59/22
- BFH, 11.04.2024 – VIII E 3/23Einlegung der Erinnerung gegen eine Kostenrechnung für ein Revisionsverfahren durch eine Steuerberatungsgesellschaft nach dem 31.12.2022Zitiert von 5
- BGH, 22.07.2026 – VIII ZB 43/26
- BGH, 14.08.2024 – VIII ZB 23/24
- BGH, 14.08.2024 – VIII ZB 23/24Zitiert von 1
- BGH, 24.06.2024 – VIII ZB 23/24Anforderung an Form einer Erinnerung gegen Kostenansatz
Zuletzt entschieden
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