Gesetze / Gerichtskostengesetz
GKG§ 36 Teile des Streitgegenstands
Stand: 28.10.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GKG%202004/36#abs-1 (1) Für Handlungen, die einen Teil des Streitgegenstands betreffen, sind die Gebühren nur nach dem Wert dieses Teils zu berechnen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GKG%202004/36#abs-2 (2) Sind von einzelnen Wertteilen in demselben Rechtszug für gleiche Handlungen Gebühren zu berechnen, darf nicht mehr erhoben werden, als wenn die Gebühr von dem Gesamtbetrag der Wertteile zu berechnen wäre.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/GKG%202004/36#abs-3 (3) Sind für Teile des Gegenstands verschiedene Gebührensätze anzuwenden, sind die Gebühren für die Teile gesondert zu berechnen; die aus dem Gesamtbetrag der Wertteile nach dem höchsten Gebührensatz berechnete Gebühr darf jedoch nicht überschritten werden.
Wird zitiert von 31 Entscheidungen zu § 36 GKG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Köln, 22.04.2010 – 27 WF 175/09Zitiert von 1
- LAG Baden-Württemberg, 05.09.2005 – 3 Ta 136/05Zitiert von 5
- LAG Hessen, 09.04.2010 – 13 Ta 9/10Zitiert von 3
- LAG Hessen, 08.10.2008 – 13 Ta 313/08
- BGH, 28.09.2006 – VII ZR 166/05Zitiert von 5
- OLG Schleswig, 07.03.2022 – 3 W 3/22
Zuletzt entschieden
- OVG Hamburg, 28.09.2026 – 5 So 13/26Streitwertbemessung bei der Klage auf Feststellung einer verfassungswidrigen Unteralimentation für mehrere Kalenderjahre Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 08.07.2025 – 8 KSt 1.24Gerichtskostenrecht: Voraussetzungen der Gebührenermäßigung bei Klagerücknahme durch einen von mehreren Klägern Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- KG, 01.07.2025 – 2 U 37/22
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 36 GKG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.