§ 5 Mehrere Ansprüche
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 931
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Nach Gewicht
- OLG Hamm, 11.06.2014 – 32 SA 40/14Zitiert von 3
- OLG Hamm, 06.09.2016 – 32 SA 49/16Zitiert von 9
- OLG Hamm, 06.09.2016 – 32 SA 50/16Zitiert von 1
- FG Baden-Württemberg, 05.05.2014 – 13 Ko 435/14
- OLG Karlsruhe, 13.12.2022 – 19 W 6/22Zitiert von 3
- BGH, 23.07.2015 – XI ZR 263/14Zulässigkeit der Revision: Ermittlung der Revisionsbeschwer bei StreitgenossenschaftZitiert von 9
Zuletzt entschieden
- BGH, 28.04.2026 – XI ZR 82/25Bewertung des Beschwerdewerts bei Feststellungsklagen gegen die Kündigung von BankkontenZitiert von 1
- LSG NRW, 16.04.2026 – L 9 SO 330/24
- OLG Brandenburg, 08.04.2026 – 1 UH 6/26
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 5 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Mehrere in einer Klage geltend gemachte Ansprüche werden zusammengerechnet; dies gilt nicht für den Gegenstand der Klage und der Widerklage.