Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GO NRW
GO NRW§ 5 Gleichstellung von Frau und Mann
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28849/5#abs-1 (1) Die Verwirklichung des Verfassungsgebots der Gleichberechtigung von Frau und Mann ist auch eine Aufgabe der Gemeinden. Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe können die Gemeinden Gleichstellungsbeauftragte bestellen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28849/5#abs-2 (2) In kreisangehörigen Städten und Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern sowie in kreisfreien Städten sind hauptamtlich tätige Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28849/5#abs-3 (3) Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt bei allen Vorhaben und Maßnahmen der Gemeinde mit, die die Belange von Frauen berühren oder Auswirkungen auf die Gleichberechtigung von Frau und Mann und die Anerkennung ihrer gleichberechtigten Stellung in der Gesellschaft haben.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28849/5#abs-4 (4) Die Gleichstellungsbeauftragte kann in Angelegenheiten ihres Aufgabenbereiches an den Sitzungen des Verwaltungsvorstands, des Rates und seiner Ausschüsse teilnehmen. Ihr ist auf Wunsch das Wort zuerteilen. Sie kann die Öffentlichkeit über Angelegenheiten ihres Aufgabenbereichs unterrichten.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28849/5#abs-5 (5) Die Gleichstellungsbeauftragte kann in Angelegenheiten, die ihren Aufgabenbereich berühren, den Beschlussvorlagen des Bürgermeisters widersprechen; in diesem Fall hat der Bürgermeister den Rat zu Beginn der Beratung auf den Widerspruch und seine wesentlichen Gründe hinzuweisen.
Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28849/5#abs-6 (6) Das Nähere zu den Absätzen 3 bis 5 regelt die Hauptsatzung.
Wird zitiert von 22 Entscheidungen zu § 5 GO NRW →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen, 15.01.2002 – VerfGH 40/00
- OVG NRW, 02.11.2010 – 8 A 475/10Ausschluss des Informationsanspruchs bezüglich Sitzungsprotokollen der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission nach § 3 Nr. 3 b IFG Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 28
- LAG Düsseldorf, 27.01.2026 – 3 SLa 696/24
- ArbG Wesel, 15.10.2024 – 2 Ca 98/24Zitiert von 3
- LAG Hamm, 13.06.2001 – 18 Sa 273/01Zitiert von 1
- VG Arnsberg, 14.08.2013 – 2 K 2669/11Zitiert von 3
Zuletzt entschieden
- AG Düsseldorf, 24.11.2025 – 290a C 42/25
- LAG Düsseldorf, 28.06.2024 – 3 Ta 51/24Zitiert von 3
- LAG Düsseldorf, 28.06.2024 – 3 Ta 52/24Zitiert von 4
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 5 GO NRW zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.