Gesetze / Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
GGArt 47
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 13
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BVerfG, 30.07.2003 – 2 BvR 508/01Zur personellen und sachlichen Reichweite des Durchsuchungs- und Beschlagnahmeverbots aus Art. 47 Satz 2 GGZitiert von 6
- BVerfG, 09.06.2020 – 2 BvE 2/19 · Betreten von AbgeordnetenräumenZitiert von 10
- BVerfG, 17.09.2013 – 2 BvE 6/08, 2 BvR 2436/10Beobachtung von Abgeordneten durch das Bundesamt für VerfassungsschutzZitiert von 82
- BVerfG, 03.05.2016 – 2 BvE 4/14Minderheiten- und Oppositionsrechte im BundestagZitiert von 18
- BVerfG, 15.08.2014 – 2 BvR 969/14Nichtannahmebeschluss: Durchsuchung bei ehemaligem Bundestagsabgeordneten sowie Beschlagnahme von E-Mails und weiteren Daten verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden - Rüge einer Verletzung von Art 46 Abs 2 GG iVm Art 38 Abs 1 S 2 GG wegen Subsidiarität unzulässig - iÜ keine GrundrechtsverletzungZitiert von 27
- BVerfG, 12.10.2011 – 2 BvR 236/08, 2 BvR 237/08, 2 BvR 422/08Zur Verfassungsmäßigkeit von Vorschriften des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung vom 21. Dezember 2007 (§ 100a Abs. 2 und 4, § 101 Abs. 4 bis 6 und § 160a StPO)Zitiert von 28
Zuletzt entschieden
- Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen, 30.06.2026 – VerfGH 6/25
- BVerwG, 02.03.2023 – 2 A 19/21Verletzung der Verschwiegenheitspflicht; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; BundesnachrichtendienstZitiert von 19
- OVG Sachsen, 10.11.2022 – 1 A 353/22
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 47 GG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Abgeordneten sind berechtigt, über Personen, die ihnen in ihrer Eigenschaft als Abgeordnete oder denen sie in dieser Eigenschaft Tatsachen anvertraut haben, sowie über diese Tatsachen selbst das Zeugnis zu verweigern. Soweit dieses Zeugnisverweigerungsrecht reicht, ist die Beschlagnahme von Schriftstücken unzulässig.