Art 8 Schutz personenbezogener Daten
Stand: 22.07.2026
Wird zitiert von 176
Nach Gewicht
- BVerfG, 06.11.2019 – 1 BvR 276/17Recht auf Vergessen II - Unionsgrundrechte als Kontrollmaßstab hinsichtlich der Anwendung unionsrechtlich vollständig vereinheitlichten Fachrechts - umfassender Grundrechtsschutz im Verfassungsbeschwerdeverfahren umfasst ggf auch Gewährleistungen der Unionsgrundrechte - hier: Auslistungsanspruch gegen Suchmaschinenbetreiber - Abwägung zwischen Persönlichkeitsrechten der Betroffenen nach Art 7 u 8 GrCh (juris: EUGrdRCh), unternehmerischer Freiheit der Suchmaschinenbetreiber (Art 16 EUGrdRCh), Meinungsfreiheit des Inhalteanbieters sowie Informationsinteressen der InternetnutzerZitiert von 70
- VG Wiesbaden, 15.05.2020 – 6 K 806/19.WIZitiert von 3
- OVG Saarland, 13.05.2025 – 2 A 165/24Zitiert von 1
- OVG Berlin-Brandenburg, 13.05.2025 – 12 B 14/23Zitiert von 1
- VG Hannover, 19.03.2025 – 10 A 5385/22
- FG Berlin-Brandenburg, 26.01.2022 – 16 K 2059/21Zitiert von 7
Zuletzt entschieden
- OLG Hamm, 24.06.2026 – 8 U 56/25
- BGH, 21.05.2026 – V ZB 90/25Datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Einsicht in Akten der Zwangsversteigerung ohne Schwärzung
- OLG Hamm, 09.03.2026 – 8 U 13/25Zitiert von 1
176 Entscheidungen zu Art 8 GRCh →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 8 GRCh zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GRCh/8#abs-1 (1) Jede Person hat das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GRCh/8#abs-2 (2) Diese Daten dürfen nur nach Treu und Glauben für festgelegte Zwecke und mit Einwilligung der betroffenen Person oder auf einer sonstigen gesetzlich geregelten legitimen Grundlage verarbeitet werden. Jede Person hat das Recht, Auskunft über die sie betreffenden erhobenen Daten zu erhalten und die Berichtigung der Daten zu erwirken.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/GRCh/8#abs-3 (3) Die Einhaltung dieser Vorschriften wird von einer unabhängigen Stelle überwacht.