Gesetze / Gesetz über den Auswärtigen Dienst
GAD§ 10 Politisches Archiv
Im Politischen Archiv des Auswärtigen Amts werden die Urschriften oder beglaubigten Abschriften der völkerrechtlichen Vereinbarungen des Deutschen Reiches und der Bundesrepublik Deutschland sowie alle Unterlagen aufbewahrt, die der Auswärtige Dienst zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt. Die Vorschriften des Bundesarchivgesetzes über die Nutzung von Archivgut des Bundes sind entsprechend anzuwenden.
Änderungsverlauf
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20.11.2019 Ausfertigung
§ 10 geändert durch Artikel 51 des Gesetzes vom 20. November 2019 (BGBl. I 1626)
BGBl. 2019 I S. 1626
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10.03.2017 Ausfertigung
§ 10 eingefügt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 10. März 2017 (BGBl. I 410)
BGBl. 2017 I S. 410
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.