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Artikel 51 · BT-Drs. 19/4674 · S. 277
Zu Artikel 51 (Änderung des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst)
Zu Artikel 51 (Änderung des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst) Zu Nummer 1 Rechtsförmliche Änderungen der Inhaltsübersicht, insbesondere Anpassung der Zählbezeichnungen der Ab- schnitte des Gesetzes an die rechtsförmlichen Vorgaben, Änderung der Angabe zu § 34 als Folgeänderung zu Nummer 3 sowie Berichtigung der Angaben zu den §§ 17 und 36. Zu Nummer 2 Siehe Begründung zu Nummer 1. Zu Nummer 3 Die in § 34 vorgesehene datenschutzrechtliche Trennung in Zentrale und Auslandsvertretungen unterfällt nicht dem EU-Recht, da es sich um eine Regelung auf dem Gebiet der auswärtigen Angelegenheiten handelt (vgl. Ar- tikel 5 Absatz 2 Satz 2 EUV). Die Bestimmung, wer als Verantwortlicher gilt, steht im Organisationsermessen des Bundes, dessen Entscheidungsmaßstab die bestmögliche Aufgabenwahrnehmung auf dem Gebiet der auswär- tigen Angelegenheiten sein muss. Die Verordnung (EU) 2016/679 ist auf das Gebiet der auswärtigen Angelegen- heiten nicht direkt, sondern nur aufgrund des Verweises in § 1 Absatz 8 BDSG anwendbar. Selbst im Anwen- dungsbereich der Verordnung (EU) 2016/679 können aufgrund der Öffnungsklausel des Artikels 4 Nummer 7 der Verordnung (EU) 2016/679 die Mitgliedstaaten selbst vorsehen, wer als Verantwortlicher gilt. Die Abschaffung Drucksache 19/4674 – 278 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode der Organisationsnorm des § 34 des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst (GAD) ist eine Angleichung an die in § 2 GAD geregelte Organisationsstruktur des Auswärtigen Amtes, welches als einheitliche Behörde eine einheit- liche öffentliche Stelle im Sinne des § 2 Absatz 1 BDSG ist. § 34 GAD hat sich als nicht praxistauglich und – in Bezug auf die gesetzgeberische Intention – obsolet erwiesen. Die Regelung entstand im Jahr 1990 v
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.029 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/4674, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 912.653–916.682 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 1c1cb46b03c5345f….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP