Gesetze / Flurbereinigungsgesetz
FlurbG§ 4
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 81
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- VGH Baden-Württemberg, 24.06.2013 – 7 S 3362/11Zitiert von 5
- BVerwG, 13.04.2011 – 9 C 1/10Rechtsmittelwahl bei "inkorrekter" Entscheidung; Privatnützigkeit bei der Anordnung des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens; Landbeschaffung für das "Grüne Band"Zitiert von 32
- OVG Niedersachsen, 14.10.2016 – 15 MF 8/16Zitiert von 3
- BVerwG, 13.04.2011 – 9 C 2/10Zitiert von 5
- OVG Niedersachsen, 26.02.2019 – 15 KF 45/17Zitiert von 1
- OVG Rheinland-Pfalz, 04.01.2006 – 9 C 10679/04Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- OVG Niedersachsen, 12.11.2025 – 15 MF 10/25
- OVG Sachsen-Anhalt, 08.10.2025 – 8 K 5/24Zitiert von 1
- BVerwG, 26.06.2025 – 8 B 27.24Anwendung des Flurbereinigungsgesetzes auf Bodenordnungsverfahren; Zuständigkeit für die Einstellung eines Bodenordnungsverfahrens; Rechtsposition eines Grundstückserwerbers; Form der Abfindung
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 4 FlurbG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die obere Flurbereinigungsbehörde kann die Flurbereinigung anordnen und das Flurbereinigungsgebiet feststellen, wenn sie eine Flurbereinigung für erforderlich und das Interesse der Beteiligten für gegeben hält (Flurbereinigungsbeschluß); der Beschluß ist zu begründen.