Gesetze / Flurbereinigungsgesetz
FlurbG§ 149
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 25
Nach Gewicht
- BGH, 20.07.2018 – V ZR 199/17Erwerb eines im Flurbereinigungsgebiet liegenden Grundstücks: Belastung mit einer durch die Flurbereinigung entstandenen Grunddienstbarkeit; Erlöschen der nicht im Grundbuch eingetragenen Grunddienstbarkeit infolge gutgläubigen lastenfreien Erwerbs oder infolge Zuschlags in der Zwangsversteigerung nach Abschluss des Flurbereinigungsverfahrens
- OVG NRW, 01.04.2026 – 32 D 24/24.G
- VGH Baden-Württemberg, 30.08.2018 – 7 S 2513/16
- OVG NRW, 20.08.2015 – 9a D 29.14.G
- VGH Bayern, 23.03.2023 – 13 A 22.805Zitiert von 1
- VGH Bayern, 28.06.2018 – 13 A 17.2473Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- OVG Thüringen, 27.05.2025 – 7 F 297/23
- OVG Niedersachsen, 04.03.2025 – 15 KF 7/23Zitiert von 1
- BFH, 12.10.2022 – II R 7/20Grunderwerbsteuer im FlurbereinigungsverfahrenZitiert von 2
25 Entscheidungen zu § 149 FlurbG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 149 FlurbG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FlurbG/149#abs-1 (1) Die Flurbereinigungsbehörde schließt das Verfahren durch die Feststellung (Schlußfeststellung) ab, daß die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan bewirkt ist und daß den Beteiligten keine Ansprüche mehr zustehen, die im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen; sie stellt fest, ob die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft abgeschlossen sind. Die Schlußfeststellung ist öffentlich bekanntzumachen. Gegen die Schlußfeststellung steht auch dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft der Widerspruch an die obere Flurbereinigungsbehörde zu.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FlurbG/149#abs-2 (2) Die Schlußfeststellung ist der Teilnehmergemeinschaft zuzustellen, nachdem sie unanfechtbar geworden ist und nachdem über Anträge auf Wiederaufnahme des Verfahrens, die bis zum Ablauf der Frist für Widersprüche gegen die Schlußfeststellung gestellt worden sind, entschieden ist.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/FlurbG/149#abs-3 (3) Mit der Zustellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Flurbereinigungsverfahren beendet. Die beteiligten Behörden sollen eine Abschrift der Schlußfeststellung erhalten.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/FlurbG/149#abs-4 (4) Die Teilnehmergemeinschaft erlischt, wenn ihre Aufgaben in der Schlußfeststellung für abgeschlossen erklärt sind.