Gesetze / Flächenerwerbsverordnung
FlErwVAnlage 2 (zu § 7)
Stand: 23.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
Erwerb land- und forstwirtschaftlicher Flächen nach § 3 Abs. 1 bis 4 des Ausgleichsleistungsgesetzes durch juristische Personen des Privatrechts
Änderungsverlauf
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03.07.2009 Ausfertigung
Anlage 2 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Juli 2009 (BGBl. I 1688)
BGBl. 2009 I S. 1688
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15.09.2000 Ausfertigung
Anlage 2 geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 15. September 2000 (BGBl. I 1382)
BGBl. 2000 I S. 1382
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.