Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 16/8152 · S. 19
Zu Artikel 2 (Änderung der Flächenerwerbs-
Zu Artikel 2 (Änderung der Flächenerwerbs- ordnung) Zu Nummer 1 (Änderung der Überschrift) Die Änderung resultiert aus der Abschaffung der Institution des Beirats. Zu Nummer 2 Zu Buchstabe a (Änderung von § 1 Abs. 2) Die Änderung resultiert aus der Aufhebung des § 3 Abs. 4 des Ausgleichsleistungsgesetzes. Zu Buchstabe b (Änderung von § 1 Abs. 3) Die Änderung betrifft den Begriff der Ortsansässigkeit. Zu- künftig wird allein auf den Lebensmittelpunkt des Berech- tigten abgestellt, auch bei Verheirateten. Es ist dagegen nicht mehr erforderlich, dass auch die Ehefrau oder weitere Fami- lienangehörige ihren Lebensmittelpunkt in der Nähe der Be- triebsstätte haben. Die Bindung der gesamten Familie an den (durch den Erwerbssitz bedingten) Hauptwohnsitz eines Familienmitgliedes, des Berechtigten, ist nicht mit den heutigen gesellschaftlichen Verhältnissen (z. B. geforderte Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt) vereinbar. Die Streichung der Bindung bei Verheirateten trägt dem und zudem dem Ge- danken des Artikels 6 des Grundgesetzes Rechnung. Zu Nummer 3 Zu Buchstabe a (Änderung von § 2 Abs. 2) Die Norm lockert die Anforderungen an die Ortsansässigkeit nach § 1 Abs. 3. Die geforderte Dauer wird auf 15 Jahre ver- kürzt. Zu Buchstabe b (Ergänzung von § 2 Abs. 2) Die während der Zeit des langfristigen Pachtvertrages be- reits gegebene Ortsansässigkeit wird auf die geforderte Dauer der Ortsansässigkeit, die nunmehr 15 Jahre beträgt, angerechnet. Erforderlich ist jedoch, dass der Berechtigte insgesamt ununterbrochen für den Zeitraum von 15 Jahren im Sinne von § 3 des Ausgleichsleistungsgesetzes i. V. m. § 1 Abs. 3 der Flächenerwerbsverordnung ortsansässig ist. Der Sicherung der Zweckbindung wird auch durch die Ver- kürzung der Frist und die Anrechnung während der Pachtzeit ausreichend
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 19.852 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 16/8152, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 72.370–92.222 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.52) +D1D2D3 · Prüfwert 783e561b74ee0adf….
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