Gesetze / Finanzausgleichsgesetz
FAG§ 2 Verteilung der Umsatzsteuer unter den Ländern
Stand: 10.01.2020
Der Länderanteil an der Umsatzsteuer wird vorbehaltlich des gemäß § 4 durchzuführenden Finanzkraftausgleichs nach dem Verhältnis ihrer Einwohnerzahlen auf die Länder verteilt. Hierbei sind die Einwohnerzahlen zugrunde zu legen, die das Statistische Bundesamt zum 30. Juni des Kalenderjahres, für das der Ausgleich durchgeführt wird (Ausgleichsjahr), festgestellt hat.
Wird zitiert von 16 Entscheidungen zu § 2 FAG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerfG, 11.11.1999 – 2 BvF 2/98 · LänderfinanzausgleichZitiert von 10
- BVerfG, 22.06.1988 – 2 BvR 234/87, 2 BvR 1154/86Bestimmtheit von Strafvorschriften (§ 15 Abs. 2 Buchst. a Fernmeldeanlagengesetz)Zitiert von 18
- BVerfG, 04.02.1958 – 2 BvL 31/56, 2 BvL 33/56Badisches Landesgesetz über die Aufbringung von Mitteln zur Reblausbekämpfung vom 19.10.1949. Begriff der Steuer im allgemeinen und der Steuer mit örtlich bedingtem Wirkungskreis im besonderen. Inanspruchnahme eines Steuergegenstandes durch den Bundesgesetzgeber als erschöpfende Regelung im Sinne des Art. 72 Abs. 1 GGZitiert von 8
- BVerfG, 28.02.1961 – 2 BvG 1/60, 2 BvG 2/60 · 1. RundfunkentscheidungZitiert von 32
- Schleswig-Holsteinisches Landesverfassungsgericht, 27.01.2017 – LVerfG 4/15
- Schleswig-Holsteinisches Landesverfassungsgericht, 26.02.2010 – LVerfG 1/09
Zuletzt entschieden
- VGH Bayern, 02.05.2025 – 4 ZB 24.703, 4 ZB 24.704
- VG Bremen, 06.11.2014 – 4 K 841/13Zensus 2011: Anforderungen an die Festsetzung der amtlichen Einwohnerzahl einer Gemeinde Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 22
- VG Köln, 17.09.2014 – 21 K 4414/11Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 2 FAG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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19.12.2018 Ausfertigung
§ 2 geändert durch Artikel 3 und 4 des Gesetzes vom 19. Dezember 2018 (BGBl. I 2696 iVm Bek)
BGBl. 2018 I S. 2696
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