Gesetze / FAG · BGBl I 2001, 3955, 3956
Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern
19 Normen · ausgefertigt 20.12.2001 · 105 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 30.07.2026 · Änderungen →
Meistzitierte Normen
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Erster Abschnitt · Steuerverteilung zwischen Bund und Ländern sowie unter den Ländern
- § 1Anteile von Bund und Ländern an der Umsatzsteuer
- § 2Verteilung der Umsatzsteuer unter den Ländern
- § 3Verteilung der Gewerbesteuerumlage unter den Ländern
- Zweiter Abschnitt · Angemessener Ausgleich der unterschiedlichen Finanzkraft
- § 4Finanzkraftausgleich
- § 5Abschläge und Zuschläge zum Zweck des Finanzkraftausgleichs
- § 6Finanzkraftmesszahl, Ausgleichsmesszahl
- § 7Einnahmen der Länder aus Steuern und Förderabgabe
- § 8Steuereinnahmen der Gemeinden
- § 9Einwohnerzahl
- § 10Bemessung der Zu- und Abschläge
- Dritter Abschnitt · Bundesergänzungszuweisungen
- § 11Bundesergänzungszuweisungen
- Vierter Abschnitt · Vollzug und Abrechnung der Umsatzsteuerverteilung, des Finanzkraftausgleichs und der Bundesergänzungszuweisungen
- § 12Feststellung der Umsatzsteueranteile
- § 13Verteilung der Umsatzsteuer und Vollzug des Finanzkraftausgleichs während des Ausgleichsjahres
- § 14Zahlungsverkehr zum Vollzug der Umsatzsteuerverteilung und des Finanzkraftausgleichs
- § 15Endgültige Abrechnung der Umsatzsteuerverteilung und des Finanzkraftausgleichs
- § 16Zahlungsverkehr zum Vollzug der Bundesergänzungszuweisungen
- § 17Vollzug der Verteilung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer
- § 18Berichts- und Auskunftspflichten
- § 19Vollzug und Abrechnung der Ausgleichsjahre vor dem 1. Januar 2020
Änderungsverlauf
- 30.07.2026 — 3 Normen geändert · §§ 10, 11, 16 neueste Änderung
- 30.10.2025 — 3 Normen geändert · §§ 1, 11, 16
- 02.10.2025 — 1 Norm geändert · § 1
- 13.04.2025 — 1 Norm geändert · § 1
- 01.01.2025 — 3 Normen geändert · §§ 8, 11, 12a
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.