Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 3 · BT-Drs. 19/4947 · S. 31
Zu Artikel 3 (Änderung des Finanzausgleichgesetzes)
Zu Artikel 3 (Änderung des Finanzausgleichgesetzes) Der in § 1 neu eingefügte Satz ändert die Umsatzsteueranteile von Bund und Ländern im Jahr 2019: Der Umsatz- steueranteil des Bundes für das Jahr 2019 wird um 493 Millionen Euro verringert und der Umsatzsteueranteil der Länder für das Jahr 2019 um 493 Millionen Euro erhöht. Diese Änderung der Umsatzsteuerverteilung steht im Zusammenhang mit den Verträgen von Bund und allen Ländern zur Weiterentwicklung der Qualität der Kinder- tagesbetreuung gemäß § 4 KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz. Durch die Umverteilung von 493 Millionen Euro Umsatzsteuer gelten die durch Artikel 1 und 2 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qua- lität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung den Ländern im Jahr 2019 entstehenden Mehrausgaben als ausgeglichen. Bei dem Betrag von 493 Millionen Euro für das Jahr 2019 handelt es sich um die erste Tranche der im Koaliti- onsvertrag genannten weiteren Unterstützung für Länder und Kommunen beim Ausbau des Angebots und bei der Steigerung der Qualität von Tageseinrichtungen und dem Angebot von Kindertagespflegeleistungen sowie zu- sätzlich bei der Entlastung von Eltern von den Gebühren bis hin zur Gebührenfreiheit in Höhe von 500 Millionen Euro, abzüglich des in der Verwaltung des Bundes entstehenden Kostenaufwandes in Höhe von 7 Millionen Euro. Die weiteren Tranchen der Jahre 2020, 2021 und 2022 werden durch die Änderung der Umsatzsteueranteile von Bund und Ländern in Artikel 4 dieses Gesetzes umgesetzt. Die Bestimmungen von Artikel 106 Absätze 3 und 4 des Grundgesetzes bleiben durch diesen Einschub unberührt.
BT-Drs. 19/4947 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 19/4947, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 106.761–108.384 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert a390dfa2448b578d….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP