Gesetze / Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
FamFG§ 290 Bestellungsurkunde
Der Betreuer erhält eine Urkunde über seine Bestellung. Die Urkunde soll enthalten:
Änderungsverlauf
-
04.05.2021 Ausfertigung
§ 290 umnummeriert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 4. Mai 2021 (BGBl. I 882)
BGBl. 2021 I S. 882
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.