Gesetze / Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
FamFG§ 241 Verschärfte Haftung
Stand: 10.06.2019
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- OLG Karlsruhe, 06.02.2014 – 2 UF 148/13Zitiert von 2
- BGH, 11.08.2010 – XII ZR 102/09Nachehelicher Unterhalt: Anforderungen an den Inhalt eines Berufungsurteils; Berechnung des nachehelichen Unterhaltsbedarfs bei besonders günstigen Einkommensverhältnissen; Bemessung des Altersvorsorgeunterhalts; Berücksichtigung einer längeren Ehedauer im Rahmen der BilligkeitsabwägungZitiert von 28
- BSG, 08.12.2022 – B 8 SO 4/21 RSozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Einkommenseinsatz - Unterhaltszahlungen eines Elternteils an das volljähriges Kind - freiwillige Zuwendung eines Dritten - zweckbestimmte Einnahme - Zahlung unter Vorbehalt - Verhältnis von Grundsicherungs- und UnterhaltsrechtZitiert von 5
- OLG Stuttgart, 30.01.2025 – 11 UF 117/24
- OLG Brandenburg, 27.12.2019 – 13 UF 74/15Zitiert von 1
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Die Rechtshängigkeit eines auf Herabsetzung gerichteten Abänderungsantrags steht bei der Anwendung des § 818 Abs. 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Rechtshängigkeit einer Klage auf Rückzahlung der geleisteten Beträge gleich.