Gesetze / Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
FamFG§ 196a Zurückweisung des Antrags
Stand: 01.04.2021
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- OLG Frankfurt am Main, 12.12.2023 – 2 UF 33/23
- OLG Brandenburg, 03.01.2022 – 9 UF 206/21Zitiert von 1
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Das Gericht weist den Antrag auf Annahme als Kind zurück, wenn die gemäß § 9a des Adoptionsvermittlungsgesetzes erforderlichen Bescheinigungen über eine Beratung nicht vorliegen.