Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 19/16718 · S. 58
Zu Artikel 2 (Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten
Zu Artikel 2 (Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) Zu Nummer 1 Die Inhaltsübersicht wird angepasst. Zu Nummer 2 (Änderung des § 108) Für ausländische Adoptionsentscheidungen ist ein obligatorisches Anerkennungsverfahren einzuführen; hierfür werden die Bestimmungen des Adoptionswirkungsgesetzes geändert (vgl. hierzu Artikel 3 dieses Gesetzes). Im Grundsatz sieht § 108 FamFG die automatische Anerkennung ausländischer Entscheidungen vor. Diese bedürfen danach keines besonderen Anerkennungsverfahrens. Für die Auslandsadoption wird in diesem Entwurf daher eine Bereichsausnahme aufgenommen. Diese tritt in Absatz 1 neben die dort bereits vorhandene Bereichsausnahme für Ehesachen. Da dies nach den in diesem Gesetz neu eingefügten Bestimmungen des § 1 Absatz 2 des Adopti- onswirkungsgesetzes allerdings nicht für alle Anerkennungsverfahren auf dem Gebiet der Auslandsadoption gilt, ist § 108 Absatz 2 FamFG für die verbleibenden Adoptionssachen weiterhin anzuwenden; nur der Wortlaut dieser Bestimmung ist redaktionell anzupassen. Diese Ausnahmeregel des § 108 Absatz 2 FamFG betrifft ausländische Inlandsentscheidungen sowie die Anerkennung von Auslandsadoptionen aus Staaten, die dem Haager Adoptions- überein-kommen angehören und bei denen eine Bescheinigung nach Artikel 23 des Übereinkommens vorgelegt wird, es aber gleichwohl zu einem Antrag auf Anerkennungsfeststellung kommt. Zu Nummer 3 (Änderung des § 187) Folgeänderung zur Einfügung eines neuen § 4 in das Adoptionswirkungsgesetz (vgl. hierzu Artikel 3 Nummer 4 dieses Gesetzes). Zu Nummer 4 (Änderung des § 189) Der neue Satz 1 entspricht weitgehend dem bisherigen Satz 1. Entfallen sind Ausführungen dazu, von welcher Adoptionsvermittlungsstelle die f
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.707 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 19/16718, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 206.676–211.383 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 37b1205212a3b41a….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP