Gesetze / Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

FamFG

§ 196 Unzulässigkeit der Verbindung

Stand: 10.06.2019

Bund1 Entscheidung

Eine Verbindung von Adoptionssachen mit anderen Verfahren ist unzulässig.

§ 195 § 196a