Gesetze / Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
FamFG§ 196 Unzulässigkeit der Verbindung
Stand: 10.06.2019
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- OLG Köln, 17.10.2012 – 4 UF 171/12Zitiert von 1
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Eine Verbindung von Adoptionssachen mit anderen Verfahren ist unzulässig.