Gesetze / Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
FamFG§ 102 Versorgungsausgleichssachen
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 6
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
- OLG Brandenburg, 28.11.2016 – 13 UF 161/16
- BGH, 01.12.2021 – XII ZB 304/20Versorgungsausgleichssache: Gleichwertige Teilhabe bei interner Teilung eines Anrechts aus der Pflichtversicherung in den Tarif der freiwilligen Versicherung nach der Satzung der Evangelischen Zusatzversorgungskasse; Durchführung der internen Teilung bei vom Versorgungsträger mitgeteilter unter Verstoß gegen Verfassungsrecht gebildeter Startgutschrift für rentenferne VersicherteZitiert von 3
- BGH, 27.01.2021 – XII ZB 336/20Versorgungsausgleich: Tod eines Ehegatten nach Scheidung; Auflösung der aufgrund der betrieblichen Direktzusage gebildeten handelsbilanziellen Rückstellung durch den VersorgungsträgerZitiert von 5
- KG, 01.07.2020 – 3 UF 27/20
- AG Schöneberg, 15.01.2020 – 22 F 153/17Zitiert von 1
- OLG Köln, 05.12.2017 – 10 UF 25/17
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die deutschen Gerichte sind zuständig, wenn
1.
der Antragsteller oder der Antragsgegner seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat,
2.
über inländische Anrechte zu entscheiden ist oder
3.
ein deutsches Gericht die Ehe zwischen Antragsteller und Antragsgegner geschieden hat.