§ 3 Verbot bestimmter Akkordlöhne, Prämien und Zuschläge
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 9
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- LAG Rheinland-Pfalz, 05.01.2012 – 3 Sa 333/11
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.12.2011 – 3 Sa 337/11
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.12.2011 – 3 Sa 332/11
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.12.2011 – 3 Sa 334/11
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.12.2011 – 3 Sa 354/11Zitiert von 1
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.12.2011 – 3 Sa 331/11
Zuletzt entschieden
- ArbG Nordhausen, 19.06.2025 – 3 Ca 834/20
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.12.2011 – 3 Sa 345/11
- LAG Niedersachsen, 05.11.2004 – 16 Sa 380/04
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 3 FPersG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Mitglieder des Fahrpersonals dürfen als Arbeitnehmer nicht nach den zurückgelegten Fahrstrecken oder der Menge der beförderten Güter entlohnt werden, auch nicht in Form von Prämien oder Zuschlägen für diese Fahrstrecken oder Gütermengen. Ausgenommen sind Vergütungen, die nicht geeignet sind, die Sicherheit im Straßenverkehr zu beeinträchtigen.