Gesetze / Landesrecht Bayern / FPrAgrHwV · GVBl. S. 400, BayRS 7803-27-L
Ausbildungsverordnung für Fachpraktiker in agrar- und hauswirtschaftlichen Berufen
25 Normen · Ausgangsfassung vom 01.06.2018 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Ausbildungsberufe
- § 2 Personenkreis
- § 3 Dauer der Ausbildung
- § 4 Eignung der Ausbildungsstätten
- § 5 Eignung der Ausbilderinnen und Ausbilder
- § 6 Zielsetzung und Durchführung der Berufsausbildungen
- § 7 Übergang in einen anerkannten Ausbildungsberuf
- § 8 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
- § 9 Zwischenprüfung
- § 10 Abschlussprüfung
- § 11 Bestehen der Abschlussprüfung
- § 12 Fachrichtungen, Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
- § 13 Zwischenprüfung
- § 14 Abschlussprüfung
- § 15 Bestehen der Abschlussprüfung
- § 16 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
- § 17 Gestreckte Abschlussprüfung
- § 18 Teil 1 der Abschlussprüfung
- § 19 Teil 2 der Abschlussprüfung
- § 20 Bestehen der Abschlussprüfung
- § 21 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
- § 22 Zwischenprüfung
- § 23 Abschlussprüfung
- § 24 Bestehen der Abschlussprüfung
- § 25 Inkrafttreten
- Schlussformel
- Anlage 1 (zu § 8) Ausbildungsrahmenplan „Fachpraktikerin Landwirtschaft/Fachpraktiker Landwirtschaft“
- Anlage 2 (zu § 12) Ausbildungsrahmenplan „Werkerin im Gartenbau/Werker im Gartenbau“
- Anlage 3 (zu § 16) Ausbildungsrahmenplan „Fachpraktikerin Hauswirtschaft/Fachpraktiker Hauswirtschaft“
- Anlage 4 (zu § 21) Ausbildungsrahmenplan „Fachpraktikerin Pferdewirtschaft/Fachpraktiker Pferdewirtschaft“
Änderungsverlauf
-
Stand der amtlichen Fassung
06.12.2023 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Verordnung vom 6. Dezember 2023 (GVBl. 2024 S. 2)
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.