Gesetze / Landesrecht Bayern / FPrAgrHwV · GVBl. S. 400, BayRS 7803-27-L
Ausbildungsverordnung für Fachpraktiker in agrar- und hauswirtschaftlichen Berufen
25 Normen · ausgefertigt 01.06.2018 · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Ausbildungsberufe
- § 2 Personenkreis
- § 3 Dauer der Ausbildung
- § 4 Eignung der Ausbildungsstätten
- § 5 Eignung der Ausbilderinnen und Ausbilder
- § 6 Zielsetzung und Durchführung der Berufsausbildungen
- § 7 Übergang in einen anerkannten Ausbildungsberuf
- § 8 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
- § 9 Zwischenprüfung
- § 10 Abschlussprüfung
- § 11 Bestehen der Abschlussprüfung
- § 12 Fachrichtungen, Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
- § 13 Zwischenprüfung
- § 14 Abschlussprüfung
- § 15 Bestehen der Abschlussprüfung
- § 16 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
- § 17 Gestreckte Abschlussprüfung
- § 18 Teil 1 der Abschlussprüfung
- § 19 Teil 2 der Abschlussprüfung
- § 20 Bestehen der Abschlussprüfung
- § 21 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
- § 22 Zwischenprüfung
- § 23 Abschlussprüfung
- § 24 Bestehen der Abschlussprüfung
- § 25 Inkrafttreten
- Schlussformel
- Anlage 1 (zu § 8) Ausbildungsrahmenplan „Fachpraktikerin Landwirtschaft/Fachpraktiker Landwirtschaft“
- Anlage 2 (zu § 12) Ausbildungsrahmenplan „Werkerin im Gartenbau/Werker im Gartenbau“
- Anlage 3 (zu § 16) Ausbildungsrahmenplan „Fachpraktikerin Hauswirtschaft/Fachpraktiker Hauswirtschaft“
- Anlage 4 (zu § 21) Ausbildungsrahmenplan „Fachpraktikerin Pferdewirtschaft/Fachpraktiker Pferdewirtschaft“