Gesetze / Landesrecht Bayern / FPrAgrHwV · GVBl. S. 400, BayRS 7803-27-L

Ausbildungsverordnung für Fachpraktiker in agrar- und hauswirtschaftlichen Berufen

25 Normen · Ausgangsfassung vom 01.06.2018 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Ausbildungsberufe
  3. § 2 Personenkreis
  4. § 3 Dauer der Ausbildung
  5. § 4 Eignung der Ausbildungsstätten
  6. § 5 Eignung der Ausbilderinnen und Ausbilder
  7. § 6 Zielsetzung und Durchführung der Berufsausbildungen
  8. § 7 Übergang in einen anerkannten Ausbildungsberuf
  9. § 8 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
  10. § 9 Zwischenprüfung
  11. § 10 Abschlussprüfung
  12. § 11 Bestehen der Abschlussprüfung
  13. § 12 Fachrichtungen, Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
  14. § 13 Zwischenprüfung
  15. § 14 Abschlussprüfung
  16. § 15 Bestehen der Abschlussprüfung
  17. § 16 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
  18. § 17 Gestreckte Abschlussprüfung
  19. § 18 Teil 1 der Abschlussprüfung
  20. § 19 Teil 2 der Abschlussprüfung
  21. § 20 Bestehen der Abschlussprüfung
  22. § 21 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
  23. § 22 Zwischenprüfung
  24. § 23 Abschlussprüfung
  25. § 24 Bestehen der Abschlussprüfung
  26. § 25 Inkrafttreten
  27. Schlussformel
  28. Anlage 1 (zu § 8) Ausbildungsrahmenplan „Fachpraktikerin Landwirtschaft/Fachpraktiker Landwirtschaft“
  29. Anlage 2 (zu § 12) Ausbildungsrahmenplan „Werkerin im Gartenbau/Werker im Gartenbau“
  30. Anlage 3 (zu § 16) Ausbildungsrahmenplan „Fachpraktikerin Hauswirtschaft/Fachpraktiker Hauswirtschaft“
  31. Anlage 4 (zu § 21) Ausbildungsrahmenplan „Fachpraktikerin Pferdewirtschaft/Fachpraktiker Pferdewirtschaft“

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    06.12.2023 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Verordnung vom 6. Dezember 2023 (GVBl. 2024 S. 2)

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.