Gesetze / Fertigpackungsverordnung
FPackV§ 7 Fertigpackungen mit Lebensmitteln
Stand: 01.12.2020
Wird zitiert von 7
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Nach Gewicht
- BVerwG, 27.09.2012 – 3 C 17/12Fertigpackungen mit Backwaren; Füllmengenkennzeichnung; Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuchs für Brot und Kleingebäck; Anwendung einer EU-VerordnungZitiert von 11
- OVG NRW, 15.03.2013 – 4 A 479/12
- OVG Rheinland-Pfalz, 25.08.2010 – 6 A 10624/10
- VG Düsseldorf, 20.01.2012 – 3 K 8384/09Zitiert von 1
- VG Berlin, 23.02.2021 – 4 K 86.19Zitiert von 1
- OLG Celle, 09.07.2019 – 13 U 31/19Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 7 FPackV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für Fertigpackungen mit Lebensmitteln sind die §§ 20, 21, 22 und 23 entsprechend anzuwenden.