Gesetze / Fertigpackungsverordnung

FPackV

§ 7 Fertigpackungen mit Lebensmitteln

Stand: 01.12.2020

Bund7 Entscheidungen

Für Fertigpackungen mit Lebensmitteln sind die §§ 20, 21, 22 und 23 entsprechend anzuwenden.

§ 6 § 8