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Artikel 3 · BT-Drs. 17/8343 · S. 15
Zu Artikel 3 (Änderung des Finanzmarktstabilisie-
Zu Artikel 3 (Änderung des Finanzmarktstabilisie- rungsbeschleunigungsgesetzes) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht FMStBG) Diese Änderung folgt den Änderungen in den Nummern 3, 10 und 11. Zu Nummer 2 (§ 1 FMStBG) Einzelne Erleichterungen des FMStBG sollen nach den Re- gelungen in § 45 Absatz 8 KWG n. F. auch dann sinngemäß angewendet werden dürfen, wenn die Bankenaufsicht von Instituten, Institutsgruppen oder Finanzholding-Gruppen ge- mäß § 10 Absatz 1b Satz 2 KWG n. F. eine höhere Eigenmit- telausstattung verlangt, um das Vertrauen in das Kredit- und Finanzdienstleistungswesen zu stärken und eine Gefährdung der Finanzmarktstabilität zu vermeiden. In einem solchen Fall ist es gerechtfertigt, Erleichterung für die Durchführung von Kapitalmaßnahmen in Anspruch zu nehmen. Dies soll ausdrücklich auch für Institute gelten, die ihren Kapitalbe- darf im Fall einer entsprechenden Anordnung der BaFin vollständig oder teilweise aus privatem Kapital oder jeden- falls außerhalb von Maßnahmen des Finanzmarktstabilisie- rungsfonds zu decken beabsichtigen. Dies macht eine gesetzliche Erweiterung des Anwendungsbereichs der FMStBG über mit einer Gewährung von Stabilisierungs- maßnahmen verbundene Konstellationen hinaus erforder- lich. Zu Nummer 3 (§§ 3 und 4 FMStBG) Die Regelungen zum gesetzlich genehmigten Kapital stehen mit Inkrafttreten des Gesetzes nicht mehr zur Verfügung. Zu Nummer 4 (§ 5 FMStBG) Infolge der Aufhebung des § 3 ist nunmehr in § 5 Absatz 4 klarzustellen, dass der Begriff Fonds im FMStBG als Kurz- bezeichnung für den Finanzmarktstabilisierungsfonds ver- wendet wird. Zu Nummer 5 (§ 7 FMStBG) In der Mitteilung der Kommission über die Anwendung der Vorschriften für staatliche Beihilfen auf Maßnahmen zur Stützung von Banken im Kontext der Finanzkrise ab dem 1. Januar 2012, K(2
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.976 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 17/8343, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 63.404–68.380 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.32) +D1D2D3 · Prüfwert 639b19c6f7705d11….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP